Große Medien wie Focus, Finanztip und Handelsblatt berichteten bereits über das Sensations-Urteil: Wegen einer Entscheidung des obersten Gerichts der Bundesrepublik Deutschland, dem Bundesgerichtshof (BGH), könnten Versicherte mit Lebensversicherungen ihr Geld aus besagten Versicherungen zurückbekommen. Betroffen sind mehrere Millionen Versicherte. Voraussetzung ist, dass diese Versicherungen zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Versicherte müssen, um sich dieses Geld zu sichern, nicht zum Anwalt gehen. Es kommt noch besser: Sie können Ihren Anspruch kostenlos einschätzen lassen, nicht einmal Kosten für eine Erstberatung fallen an. Eine Rechtsschutzversicherung wird nicht benötigt.
Wenn die Einschätzung ergibt, dass auch Ihnen dieses Geld zusteht, wird die Höhe der Entschädigung kostenlos kalkuliert. Es geht sogar so weit, dass für diesen gesamten Ablauf nur dann überhaupt Kosten entstehen, wenn das Versicherungsunternehmen diese Entschädigung auszahlt. Die Kosten berechnen sich dann anteilig am Mehrwert, den Versicherte zusätzlich im Vergleich zur Kündigung der Versicherung erhalten haben.
Bietet die Versicherung 20.000€ Rückkaufswert an und die Entschädigung beträgt 30.000€, fällt ein Honorar in Höhe von ca. 30% des Mehrwerts, also 3.000€ an.
Wer also unzufrieden mit der Lebensversicherung ist, kann damit nicht verlieren. Auch Versicherten, deren Versicherung schon ausgelaufen ist, steht die lukrative Hintertür offen. Besonders kurios: Selbst, wenn man die Versicherung bereits vor Jahren gekündigt hat, könnte einem die volle Entschädigung zustehen. Weil bei der Entschädigung bis zu 150% der eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden können, lohnt sich das sogar bei Versicherungen mit einer hohen Garantieverzinsung.
Bestimmt fragen Sie sich, wie das sein kann. Das erklären wir Ihnen gern, wenn Sie noch ein wenig weiterlesen.
Millionen von Deutsche sind enttäuscht von Ihren Lebensversicherungen. Sie wollen einen Immobilienkredit abbezahlen, eine Weltreise machen oder sich den Traum vom Sportwagen erfüllen. Stattdessen ärgern sie sich darüber, dass ihr Geld in Lebensversicherungen „herumliegt“ und dort kaum Zinsen einbringt. Schließlich fallen die Renditen durch das inzwischen über Jahre gesunkene Zinsniveau immer geringer aus. Bei fast allen Verträgen mit hohem Garantiezins werden gar keine Überschussbeteiligungen mehr ausgezahlt.
Oliver Becker, Familienvater und Hausbesitzer aus Hessen, hat zu Beginn seiner Ausbildung eine Lebensversicherung abgeschlossen, um im Alter genug Geld für den wohlverdienten Lebensabend zu haben. Doch was 1999 noch ein attraktives Angebot war, entpuppt sich in den letzten Jahren als schlechtes Investment. Dieser Familienvater hat dank des BGH-Urteils einen fünfstelligen Betrag zurückbekommen. Das Geld hat er genutzt um einen Immobilienkredit zu tilgen.
Steffen und Ulrike Q. haben sich Anfang 2020 auch dafür entschieden, das Urteil zu nutzen. Ihre Forderung wurde gänzlich ohne Gerichtsverfahren durchgesetzt. Am Ende ist eine Auszahlungssumme, die 39% höher war, als der von der Versicherung angegebene Rückkaufswert auf dem Konto der Eheleute eingegangen.
Sie haben bestimmt schon darüber nachgedacht, Ihren Vertrag zu kündigen. Der mickrige Rückkaufswert, den Ihnen die Versicherung dabei anbietet, ist meist geringer als die Summe der eingezahlten Beträge. Wenn Sie also kündigen, haben Sie Ihrer Lebensversicherung über Jahre oder Jahrzehnte Geld geliehen, von dem Sie nur einen Bruchteil zurück bekommen.
Dennoch werden erstaunliche 48% der abgeschlossenen Lebensversicherungen vor dem vertraglichen Ablauf gekündigt.
Was sie wissen sollten: Die Entschädigungs-Hintertür hat mit der Kündigung der Lebensversicherung nichts zu tun. Ganz im Gegenteil: Der Weg, auf den sich das BGH-Urteil bezieht, bringt Versicherungsnehmern bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurück. Selbst für Verträge, die bereits gekündigt wurden oder ausgelaufen sind, öffnet das BGH-Urteil eine äußerst lukrative Hintertür, die mit keinem Risiko verbunden ist. Um zu überprüfen, ob auch Sie einen Anspruch auf die Entschädigung haben, müssen sie keinen einzigen Cent und nur 10 Minuten Ihrer Zeit investieren.
Wegen falscher Beratung beim Abschluss von Lebensversicherungsverträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, können Versicherte auf einen Widerrufsjoker zurückgreifen. Die Allianz geht von 108 Millionen betroffenen Policen in ganz Deutschland aus.
Hochspezialisierte Unternehmen wie helpcheck.de ermöglichen die Einschätzung des Anspruchs inklusive Kalkulation des möglichen Auszahlungsbetrags kostenlos.
„Wir erledigen für Betroffene nicht nur den Papierkram, sondern setzen den Anspruch mit kooperierenden Anwälten auch vor Gericht durch, wenn nötig“, sagt Peer Schulz, Gründer von helpcheck. Nur, wenn helpcheck Erfolg mit dem Widerruf hat, wird eine Provision auf den Mehrwert fällig. Der Mehrwert ist der Betrag, den der Kunde über eine normale Kündigung hinaus erhält.
Wenn auch Sie zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, zögern Sie nicht weiter. Hier können Sie Ihren Anspruch und den möglichen Auszahlungsbetrag kostenlos und unverbindlich berechnen lassen.